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E-Bikes und Pedelecs werden immer beliebter

Benötigt der Nutzer eine spezielle E-Bike Versicherung?

E-Bikes und Pedelecs liegen in Deutschland im Trend. Nicht nur Senioren schätzen den Fahrkomfort, auch viele jüngere Menschen nutzen die Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb für eine schnelle und weniger anstrengende Fahrt.
Oft werden die Begriffe Pedelecs und E-Bike synonym verwandt.
Pedelecs bieten aber nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Ein Pedelec ist einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, wenn es erstens mit einem Motor, der maximal 250 Watt dauerhaft leistet, ausgestattet ist, und zweitens die Motorunterstützung konstruktiv auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt wird. In diesem Fall besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht.
E-Bikes dagegen fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sie dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Das E-Bike erhält ein Kennzeichen. Außerdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Dieser Versicherer kommt dann auch für die Schäden auf, die der E-Bike-Fahrer anderen zugefügt.
Wenn der Fahrer mit seinem Pedelec andere schädigt, kann der private Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig sein. Es sollte geprüft werden, ob im Privathaftpflichtvertrag Schäden mit Pedelecs eingeschlossen sind. Ist dies nicht der Fall sein, sollte mit dem Versicherer vereinbart werden, dass zukünftig entsprechende Schäden mitversichert sind. Gerade aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit besteht durchaus ein gewisses Risiko, einen Unfall zu verursachen. Für die Schäden müsste der Fahrer anderenfalls selber aufkommen.
Da Pedelecs deutlich teurer sind als herkömmliche Fahrräder, ist ein Diebstahl besonders ärgerlich. Grundsätzlich lassen sich über eine Hausratversicherung Fahrraddiebstähle absichern.
Wer auch Sachschäden nach Stürzen, bei Akku-Defekten, bei einem Elektroschaden oder selbst verursachten Unfällen ersetzt haben will, benötigt eine separate Versicherung. Diese Schäden sind weder über die private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung noch über die Kfz-Versicherung (E-Bike) abgedeckt.