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Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Trennung und Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung ist eine schwierige Situation. Neben der emotionalen Seite sind zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen zu klären. Es kann sich zum Beispiel die Frage stellen, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll. Übernimmt es einer der Eheleute? Soll es verkauft werden? Was passiert mit den Schulden? Desweiteren ist der Hausrat aufzuteilen. Es ist zu klären, wer an wen wieviel Unterhalt zahlen soll. Was passiert mit den Rentenanwartschaften? Wie werden andere Vermögenswerte zwischen den Ehegatten verteilt? Wer erbt jetzt noch? Was passiert mit den Kindern? Wer erhält das Sorgerecht? Wie werden die Besuchszeiten geregelt? Zu wem kommt der gemeinsame Hund? Wer zahlt die Kosten der Scheidung? Wie geht es steuerlich weiter?
All diese Punkte und noch weitere können in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren geklärt werden. Dies kann unter Umständen sehr lange dauern, sehr teuer werden und auch äußerst nervenaufreibend sein. In einigen Fällen kann dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung helfen.

Was kann alles geregelt werden?

In einer solchen Vereinbarung können alle Aspekte der Scheidung und ihrer Folgen einvernehmlich geregelt werden. Über die einzelnen Ansprüche entscheidet dann nicht streitig ein Gericht, sondern die Eheleute verständigen sich auf einen für beide akzeptablen Weg. Beispielsweise übernimmt einer das gemeinsame Haus und die noch darauf lastenden Schulden. Der andere zahlt einen entsprechenden Ausgleichsbetrag. Der eine Ehepartner verzichtet auf Unterhalt, der andere erhält dafür beispielsweise das Auto oder weiteren Hausrat. Auch bezüglich des Versorgungsausgleiches gibt es zahlreiche Möglichkeiten von Vereinbarungen. Beispielsweise können einige Anwartschaftsrechte, wie zum Beispiel eine betriebliche Altersversorgung, von dem Ausgleich der Rentenanwartschaften ausgenommen werden. Es können wechselseitige Verzichte erklärt werden. Es können Regelungen zum Umgangsrecht bezüglich der gemeinsamen Kinder getroffen werden und vieles mehr.

Vorteile der Vereinbarung

Solche im Vorfeld der Scheidung getroffenen Vereinbarungen können dann helfen, das Scheidungsverfahren zu verkürzen, die dortigen Kosten zu reduzieren und die Situation für alle Beteiligten schmerzfreier zu gestalten.

Ist alles zuvor geregelt, genügt dann auch ein Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag stellt.

Auch Trennungsvereinbarungen sind möglich

Neben der Scheidungsvereinbarung ist auch eine Trennungsvereinbarung möglich. Diese regelt die finanzielle Situation zwischen der Trennung und der Scheidung. Selbstverständlich kann dies auch gleich mit der Scheidungsfolgenvereinbarung verbunden werden, die die Folgen nach der rechtskräftigen Scheidung regelt.

Einige Ehepartner trennen sich, gleichwohl wünschen sie keine Scheidung. Auch dann kann es sehr sinnvoll sein, die Folgen der Trennung verlässlich zu regeln. Beispielsweise besteht in diesem Fall noch das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des getrenntlebenden Ehegatten. Wenn dies nicht gewollt ist, müssen entsprechende Regelungen getroffen werden. Oftmals ist es auch sinnvoll, bereits zu einem frühen Zeitpunkt die beiderseitigen Vermögensverhältnisse endgültig zu klären.

Muss man zum Notar?

Einige Regelungsinhalte können die Eheleute selbst untereinander vereinbaren. Bei anderen Punkten wiederum ist zwingend ein Notar einzuschalten, beispielsweise bei Immobilienübertragungen, Regelungen zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinn. Die Eheleute sollten sich daher gegebenenfalls durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen Notar beraten lassen. Schematische Lösungen verbieten sich in der Regel. Die einzelnen Regelungen müssen individuell entsprechend der jeweiligen Situation der Eheleute gestaltet werden.