Pedelec oder e-bike?
Wer darf was im Straßenverkehr?
Oftmals herrscht Verwirrung über die genaue Bezeichnung von Elektrofahrrädern und darüber, welche Regeln dafür im Straßenverkehr gelten.
Wird das e-bike wie ein Fahrrad oder ein Kfz behandelt?
Elektrofahrräder sind in drei Klassen eingeteilt: Nur das Pedelec (Pedal Electric Cycle) gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad und ist ihm gleichgestellt. Es unterstützt bis maximal 250 Watt, und zwar während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Über 90 % der Elektrofahrräder in Deutschland sind derzeit Pedelecs. Es besteht keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Weder Zulassung noch Führerschein sind notwendig. Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Alkoholfahrt und Handyverstoß
Was droht bei Alkoholfahrten mit dem Pedelec und beim Fahren mit dem Handy am Lenker? Wie beim Fahrradfahren auch kann man sich bereits ab einem Promillewert von 0,3 wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar machen, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen hinzukommen, d.h. man verursacht beispielsweise einen Unfall oder fährt auffällig. Ab einem Promillewert von 1,6 besteht eine absolute Fahruntüchtigkeit und man machst sich bereits ohne das Hinzutreten weiterer Umstände strafbar. Die Führerscheinstelle wird anschließend in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wird diese nicht bestanden, kann man sogar den Pkw-Führerschein verlieren! Wer auf dem Pedelec sein Smartphone oder Handy benutzt – egal, ob zum Telefonieren, SMS schreiben oder um den Weg zu finden -, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
für S-Pedelecs gelten andere Regeln
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wir erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Hierfür ist der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Damit ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgegeben. Zudem muss ein Schutzhelm getragen werden. Die Alkoholgrenzwerte sind wie beim Führen eines Pkw: Bei 0,5 Promille fällt ein Bußgeld von 500 Euro an. Hinzu kommen ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister. Ab 1,1 Promille bzw. 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird. Bei einem Handyverstoß sind 100 Euro und ein Punkt vorgesehen.
e-bikes im engeren Sinne
Schließlich gibt es noch e-bikes im engeren Sinne. Diese sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebes durch einen Drehknopf oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten sie als Kleinkraftrad. Versicherungskennzeichen und mindestens eine Mofaprüfbescheinigung sind zum Fahren notwendig. Eine Helmpflicht besteht hingegen nicht. Bezüglich Alkohol und Handynutzung gelten die gleichen Regeln wie für S-Pedelecs.