Rücksichtnahme beim Parkplatz für das E-Auto
E-Auto-Stellplätze können zu laut sein
Mit Rücksicht auf die Anwohner kann in Innenstädten die Einrichtung von Parkplätzen für Elektroautos verwehrt werden. Denn wer im Innenstadtbereich Parkplätze für Elektroautos einrichten möchte, muss das Gebot der Rücksichtnahme beachten.
Zwei Elektroanschlüsse schon rücksichtslos
In einem vor dem Verwaltungsgericht Berlin am 31. März 2022 entschiedenen Fall hat die Eigentümerin eines Grundstücks in Prenzlauer Berg geklagt. Die Klägerin hat beabsichtigt, Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen zu errichten. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Immobilien, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Parkplätze sollten im Hinterhof errichtet werden, in dem sich eine Remise befindet. Die Verwaltung hat den Bau abgelehnt – aufgrund der Schallimmissionen, die von Elektrofahrzeugen ausgehen könnten.
Hiergegen hat die Klägerin Klage erhoben. Sie hat argumentiert, Elektrofahrzeuge beeinträchtigten die Umgebung kaum. Von den Fahrzeugen seien keine Fahrgeräusche zu befürchten. Tagsüber würden die Richtwerte eines allgemeinen Wohngebiets eingehalten und nachts seien die Parkplätze wegen der Vorbelastung durch eine Werkstatt nicht als rücksichtlos zu werten.
Gemengelage: Berücksichtigung der Gesamtsituation
Der Argumentation der Klägerin ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zwar gingen von den allein zugangsberechtigten Elektroautos keine störenden Fahrgeräusche oder akustische Warnsignale aus. Die Geräusche beim Zuschlagen von Türen oder Kofferraumklappen würden laut mehreren vom Gericht eingeholten Gutachten die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten. Eine Auflage des Inhalts, lautes Türenschlagen des nachts zu vermeiden, sei bei lebensnaher Betrachtung nicht umzusetzen.
In Ermangelung eines Bebauungsplans sei das Vorhaben an seiner konkreten Umgebung zu messen und wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme unzulässig. Die betroffenen Nachbarn seien hier unzumutbar beeinträchtigt.
Hintertür offen gelassen: Elektrisch verschließende Türen
Das Verwaltungsgericht betont gleichzeitig, dass die Entscheidung in Anbetracht dessen ergehe, dass bislang nur einzelne Elektrofahrzeuge über elektrisch verschließende Türen und Kofferraumklappen verfügten. Da überwiegend die elektrisch verschließenden Türen und Kofferraumklappen fehlten, könnten E-Auto-Stellplätze zu laut sein. Sollte die Türtechnik bei E-Autos revolutioniert werden, könnten technische Neuerungen zukünftig zu einer neuen Betrachtung der Rücksichtslosigkeit führen.
Bis dahin gilt: Auch bei Elektromobilität bleibt die Rücksichtnahme oberstes Gebot.