Einladung zum 5. Oldenburger Arbeitsrechtstag
Freitag, 04. März – Samstag, 05. März 2022
In Oldenburg
In den Räumen der Kanzlei Wandscher & Partner
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Themen
- Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung in kritischer Sichtung – Was kommt auf die Praxis zu?
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG insb. zum Individualarbeitsrecht: Neues zum Befristungsrecht, Vertragskontrolle ernst genommen, Datenschutz und Schadensersatz
- Cases study: Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren: Wie geht das?
- Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht
- Betriebsratswahl 2022 – aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung
- Arbeitsrechtliche Aspekte der elektronischen Personalakte
- Homeoffice / Telearbeit
- Neues zum AGG
Teilnehmer
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen,
Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte
Zeitplan
Freitag, 04.03.2020
09:00 Uhr | Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: “Aktuelles Arbeitsrecht rundum” -Teil 1
|
10:30 Uhr | Kaffeepause |
11:00 Uhr | Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: “Aktuelles Arbeitsrecht rundum” – Teil 2
|
12:30 Uhr | Mittagspause |
13:30 Uhr | Oliver Klose Richter am Bundesarbeitsgericht (7. Senat) Thema: Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht |
15:00 Uhr | Kaffeepause |
15:15 Uhr | Oliver Klose Richter am Bundesarbeitsgericht (7. Senat) Thema: Betriebsratswahl 2022 – aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung |
16:15 Uhr | Kaffeepause |
16:30 Uhr | Joachim Thöne Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg Thema: Arbeitsrechtliche Aspekte der elektronischen Personalakte |
18:00 Uhr | Ende des ersten Veranstaltungstages |
Samstag, 05.03.2020
09:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Homeoffice / Telearbeit |
11:00 Uhr | Kaffeepause |
11:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Thema: Neues zum AGG |
13:00 Uhr | Zusammenfassung und Ende der Tagung |
Hinweis: Die Veranstaltung umfasst 10 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO
Teilnehmer: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilung, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte etc.
Termin/Ort
Freitag 04. März 2020 – Samstag 05. März 2020 in Oldenburg
Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Tel. (0441) 95018-14
Fax (0441) 95018-99
www.rae-wandscher.de
Preis
350,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Teilnahme an beiden Tagen)
250,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Teilnahme am Freitag)
100,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Teilnahme am Samstag)
Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung
während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen am Freitag, den
04.03.2022.
Tagungszeiten
1. Tag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
2. Tag 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Rahmenbedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Tagungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagespreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.
Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet die Wandscher Fortbildungs GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wandscher Fortbildungs GbR behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht nach § 15 FAO. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg sieht sich aufgrund vielfältiger Anfragen anderer Anbieter und mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mehr in der Lage, die Seminare, soweit sie sich an Fachanwälte richten, im Voraus als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO anzuerkennen. Die Seminare für Fachanwälte entsprechen jedoch den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Seminare als Nachweis gemäß § 15 FAO künftig anerkannt werden.
Wandscher Fortbildungs GbR | Ammerländer Heerstraße 243 | 26129 Oldenburg
Tel: (0441) 922 075-81 | Fax: (0441) 922 075-82 | wandscher.fortbildung@gmail.com
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nur unter „2G”-Bedingungen möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist daher bitte vorzuhalten.